Warum ein Gutachten bei Erbschaft wichtig ist

Beim Tod eines Angehörigen rücken Immobilien häufig in den Mittelpunkt. Das Finanzamt will wissen: Was ist die Immobilie wert? Ohne professionelles Gutachten schätzt das Amt selbst – und diese Schätzungen sind oft deutlich höher als der tatsächliche Marktwert.

Ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten belegt den echten Marktwert nach §194 BauGB. Das kann die Erbschaftsteuerlast erheblich reduzieren. Außerdem ist ein neutrales Gutachten unverzichtbar, wenn mehrere Erben die Immobilie aufteilen müssen.

Wofür wird das Gutachten benötigt?

  • Erbschaftsteuer: Nachweis des Verkehrswertes gegenüber dem Finanzamt nach §§157 ff. BewG
  • Erbauseinandersetzung: Neutrale Basis für die Auseinandersetzung unter mehreren Erben
  • Nachlassgericht: Dokumentation des Nachlasswertes
  • Testamentsvollstreckung: Grundlage für die Verwaltung und Veräußerung von Nachlassimmobilien
  • Verkaufsvorbereitung: Realistischer Marktpreis als Ausgangsbasis für den Verkauf

Steuern sparen mit dem richtigen Gutachten

Das Finanzamt setzt den Steuerwert einer geerbten Immobilie nach dem Bewertungsgesetz an. Diese pauschalen Bewertungsverfahren überschätzen den Wert oft erheblich. Mit einem Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Verkehrswert) nach §198 BewG können Sie dagegen vorgehen. Wir erstellen diesen Nachweis für Sie.

Hinweis: Die Frist für die Erbschaftsteuererklärung beträgt in der Regel 3 Monate. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit das Gutachten rechtzeitig vorliegt.